FAQ
Was kostet eine Rechtsberatung?
Für eine Erstberatung/ein Erstgespräch, in welchem die Sachlage erörtert und rechtliche Möglichkeiten ausgelotet werden, veranschlage ich € 108,-- brutto.
Bestehen kostenlose Beratungsmöglichkeiten?
Informationen zur kostenlosen Erstberatung der Oberösterreichischen Rechtsanwaltskammer finden Sie hier. Rechtsauskünfte einfacher Art sowie Hilfestellungen bei Gerichtsangelegenheiten ohne anwaltliche Vertretung erhalten Sie bei den Amtstagen der Bezirksgerichte.
Zahlt die Rechtsschutzversicherung meine Beratung?
Sofern eine Rechtsschutzversicherung besteht, ersuche ich die entsprechenden Unterlagen (Polizzennummer) mitzubringen. Gerne kann ich auch im Vorfeld abklären lassen, ob die Kosten einer Rechtsberatung und -vertretung durch Ihre Versicherung gedeckt werden.
Wieviel Schmerzengeld bekomme ich?
Die Höhe eines zustehenden Schmerzengeldes richtet sich insbesondere nach der Intensität und Dauer der erlittenen bzw noch zu erwartenden Schmerzen. Aufgrund der Globalbemessung ist eine genaue Bezifferung im Vorfeld nicht möglich. Gerne spreche ich mit Ihnen über die mögliche Höhe des Schmerzengeldes.
Was kostet ein Kaufvertrag?
Die Kosten für eine Kaufvertragserrichtung sind von mehreren Faktoren abhängig, etwa der Komplexität des Rechtsgeschäfts, einzuholenden Genehmigungen etc. Gerne mache ich Ihnen ein spezifisches Angebot für Ihren Kaufvertrag.
Wieviel Schadenersatz bekomme ich?
Grundsätzlich gebührt dem Geschädigten die Wiederherstellung des Zustandes vor Beschädigung, ob finanziell oder in natura. Ich prüfe mit Ihnen jede Position und erläutere Ihnen, welche Summen ersatzfähig sein können.
Wie hoch sind Anwaltskosten?
Die Höhe des Anwaltshonorars ist im Vorhinein sehr häufig nicht auf den Cent genau zu bestimmen, da etwa davon abhängen, ob eine gerichtliche Intervention notwendig wird, wie viele Verhandlungen im Prozess anfallen etc. Grundlage für die Berechnung des Anwaltshonorars bilden das Rechtsanwaltstarifgesetz (RATG) sowie die Allgemeinen Honorarkriterien (AHK). Die gesetzlichen Bestimmungen finden Sie hier. Ungeachtet des gesetzlichen Rahmens kann aber auch ein pauschales Stundenhonorar vereinbart werden. Unabhängig davon, welche Honorierung stattfindet, Sie erhalten von mir nicht nur eine genaue Aufklärung darüber, wie sich die Kosten zusammensetzen und mit welchen Beträgen gerechnet werden kann, sondern auch jederzeit eine genaue Leistungsübersicht.
Muss der Gegner die Kosten übernehmen?
Entgegen der landläufigen Meinung werden Anwaltskosten nicht in jedem Fall von der Gegenseite getragen. Ich kläre Sie selbstverständlich im Vorfeld über mögliche Kostenfolgen und Risiken eingehend auf.
Sind Termine außerhalb der Geschäftszeiten möglich?
Besprechungstermine können auch außerhalb der Öffnungszeiten vereinbart werden.
Können Besprechungstermine außerhalb der Kanzlei stattfinden?
Aus vielerlei Gründen kann es sinnvoll oder gewünscht sein, Besprechungen außerhalb der Kanzleiräumlichkeiten abzuhalten. Egal ob bei Ihnen Zuhause, Ihrer Firma, Ihrem Büro, am Ort des Geschehens – meine Kanzleistruktur erlaubt es mir, Ihnen überall den vollen Umfang meiner Leistungen bieten zu können, auch außerhalb von Steyr. Weiters stehe ich für digitale Beratungen zur Verfügung.
Was soll ich zu einem Termin mitbringen?
Um Ihre Angelegenheit vollständig beleuchten zu können, bringen Sie bitte alle den Fall betreffenden Unterlagen zur Erstbesprechung mit. Sofern eine Versicherung besteht, geben Sie bitte auch die Polizzennummer bekannt. Nach Vereinbarung können Unterlagen natürlich auch vorab digital übermittelt werden.
Stehen Parkplätze zur Verfügung?
Die ausgewiesenen Besucherparkplätze der Firma VERSFINANZ direkt vor der Haustüre dürfen zu Besprechungen kostenfrei genutzt werden.
Sie haben weitere Fragen? Kontaktieren Sie mich gerne.